Bitte reichen Sie uns Ihr Angebot mit Angaben zu Ihrem Unternehmen, Ihrem Angebot und dem Abhol- und/oder Lieferservice über das Formular ein. Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot jedoch unbedingt die „Corona-Schutzverordnung des Landes NRW“ . Demnach ist Gastronomiebetrieben der Lieferservice gestattet sowie der Außer-Haus-Verkauf, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Für Einzelhändler ist der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Ware zulässig. Die Abholung bestellter Waren durch die Kunden ist jedoch nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann. Somit muss auch der Bezahlvorgang kontaktfrei sein.
Informationen der Stadt Kamen im Amtsblatt: www.stadt-kamen.de/rathaus-und-buergerservice/politik/amtsblatt
Corona-Sonderseite der Stadt Kamen: www.stadt-kamen.de/leben-und-mehr/aktuelles/aktuelle-themen/2153-coronavirus
Informationen der Kreisverwaltung Unna: www.kreis-unna.de/corona
Wichtiger Hinweis: Sollen im Nachhinein Änderungen in Ihrem Eintrag vorgenommen werden, so melden Sie diese bitte unter der E-Mail-Adresse: info@kamen-liefert.de
Bitte Unterstützen Sie damit die heimische Wirtschaft in der schwierigen Zeit! Der neue KamenGutschein ist ab dem 16. November erhältlich! www.kamen-gutschein.de
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!Für größere Bestellungen bieten wir Ihnen individuelle Lösungen an. Telefon: 02307/148-6800 oder info@kig-kamen.de
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